epFZLiebe Vereinsvorsitzende,

sicher haben Sie aus verschiedenen Medien oder bei einer der letzten Vollversammlungen des Kreisjugendrings bereits erfahren, dass schon seit 1.1.2012 das Bundeskinderschutzgesetzt in Kraft getreten ist. Unter anderem ist dort verbindlich geregelt, dass auch ehrenamtliche Betreuer/-innen oder Trainer/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren zum Zwecke der Betreuung, Pflege, Beaufsichtigung und Anleitung „qualifizierten" Kontakt haben, ihrem Verein ein spezielles Führungszeugnis bzw. im Landkreis Starnberg eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen haben.

Um die Vereine nicht nur darüber zu informieren, sondern sie diesbezüglich in die Pflicht zu nehmen, muss jede Organisation mit dem örtlichen Jugendamt eine entsprechende Vereinbarung abschließen. Darin bestätigt der/die Vorsitzende gegen Unterschrift die verbindliche Umsetzung dieser bundesgesetzlichen Grundlage.

Trotz des erheblichen Aufwandes für Sie und Ihre Ehrenamtlichen, liegt uns und sicher auch Ihnen das Wohl der Kinder und Jugendlichen sehr am Herzen. Diese Maßnahme soll nicht nur Sicherheit suggerieren, sondern vor allem die Vereine für das Thema des physischen und psychischen Missbrauchs sensibilisieren und zu einer offeneren Diskussion darüber anregen.

Für Fragen, Beratungstermine oder auch Infoabende stehen Ihnen die Kommunale Jugendarbeit aber natürlich auch der Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zu Verfügung.

Infoflyer HIER

Hilfestellung zur Gefährdungsanalyse HIER

Ausführliche Arbeitshilfe vom Landratsamt für Starnberg HIER

alle notwendigen Dokumente HIER

 

Wir fangen in Kürze an, gesonderte Infoabende zu diesem Thema abzuhalten. Entsprechende Termine finden Sie bald HIER. Einfach wieder vorbei schauen.